Gerichtsrede: Die Redekunst der Beweisführung

Kann ein Redner in einer Gerichtsrede überzeugen?

Ob ihm dies gelingt oder nicht, hängt nicht nur von der sachlichen Nachvollziehbarkeit seiner Argumente ab, sondern auch von seinem rhetorischen Geschick. Es geht nicht nur darum, was vorgetragen wird, sondern auch um das Wie.

Eine spezielle Form der Rede bildet die Gerichtsrede. Hier ist es besonders bedeutsam, ob der Redner – also die Staatsanwaltschaft für die Anklage oder die Strafverteidigung auf der Gegenseite – überzeugen kann, denn daran bemisst sich das Urteil des Gerichts. Hält es den Angeklagten für schuldig oder unschuldig? Kommt es in der Konsequenz also zur Verurteilung oder zum Freispruch? Werden mildernde Umstände bei der Urteilsfindung berücksichtigt? All das hängt nicht zuletzt davon ab, welche der beiden – meist gegensätzlichen – Seiten im Gerichtsprozess mit ihrer Rede schlüssiger wirken konnte, was wiederum auch von ihrem jeweiligen rhetorischen Geschick abhängig ist.

Rhetorische Finessen – abgestimmt aufs Publikum

In der modernen Form entspricht die Gerichtsrede den Plädoyers von Anklage und Verteidigung im Gerichtsprozess: Beide Seiten tragen ihre Argumente zusammen, die zugleich die Position der Gegenseite widerlegen oder zumindest abschwächen sollen, und versuchen, das Gericht in ihrem Sinne zu beeinflussen.

Dabei ist es zweitrangig, aber nicht ganz unerheblich, ob der Schuldspruch durch einen Berufsrichter oder durch ein Schöffengericht gefällt wird oder ob – wie etwa in den USA – eine Laienjury aus ausgewählten Geschworenen überzeugt werden muss.

Während Volljuristen in ihrem beruflichen Alltag immer wieder mit entsprechenden Fällen konfrontiert sind und auf diese Weise eine gewisse Routine im Umgang mit Argumentation und Gegenargumentation entwickeln können, die zudem auf der Detailkenntnis von Gesetzen und ihren Auslegungen sowie Präzedenzfällen oder vergleichbaren Gerichtsurteilen basiert, gestaltet sich die Überzeugungsarbeit bei juristischen Laien etwas anders.

Ob im deutschen Schöffengericht oder vor einer US-Jury, hier sind juristische Vorkenntnisse meist nur in geringem Maße vorhanden – wenn überhaupt – und das rhetorische Geschick von Anklage und Verteidigung gewinnt an Bedeutung.

Die Gerichtsrede in der Antike

Die Rhetorik als gezielt und zweckmäßig einsetzbare Sprach- und Redekunst hat ihre Wurzeln in der Antike. In seinem berühmten gleichnamigen Werk hat der griechische Philosoph Aristoteles zudem erstmals eine Kategorisierung verschiedener Redegattungen vorgenommen und dabei auch die Gerichtsrede als solche definiert.

Denkt man an Gerichtsszenen aus der griechischen oder römischen Geschichte, wird offenkundig, welche Bedeutung eine überzeugende Gerichtsrede gerade für die Angeklagten hatte: Wenn etwa ein Scherbengericht über schuldig oder unschuldig zu befinden hatte, basierte diese Entscheidung nicht zuletzt auf dem Vortrag der Anklage. Der Fall wurde vor einer Versammlung diskutiert, die Frage nach Schuld oder Unschuld stand bei dem Prozess im Zentrum und es waren in erster Linie die Redner, die das Publikum von der einen oder der anderen Seite zu überzeugen hatten. Ihr Wort hatte Wirkung – direkt bei den Zuhörern, indirekt für den Beschuldigten.

Redegattungen nach Aristoteles

Aristoteles identifiziert in seiner Rhetorik drei Gattungen von Reden (genera orationis), die sich durch die Zuhörerschaft, den Zweck und den Ereignisbezug unterscheiden und voneinander abzugrenzen sind:

  • Genus iudiciale (Gerichtsrede)
  • Genus deliberativum (Beratungsrede)
  • Genus demonstrativum (Lob- oder Festrede)

Die Gerichtsrede ist, wie die Bezeichnung bereits nahelegt, an ein Gericht gewendet. Sie befasst sich inhaltlich mit einem Geschehen in der Vergangenheit und verfolgt den Zweck der Beweisführung, die bei dieser Redegattung den Schwerpunkt bildet. Im antiken Verständnis wird hier „gerecht“ gegen „ungerecht“ abgewogen.

Die Beratungsrede hingegen ist nach der antiken Definition als politische Rede zu verstehen. Sie richtet sich beispielsweise an ein Parlament oder ein sonstiges (politisches) Beratungsgremium, das über ein Ereignis in der Zukunft befinden soll. In der Moderne lässt sich diese Form der Rede übertragen auf Parlamentsdebatten im Gesetzgebungsprozess, aber auch auf einen unternehmerisch-wirtschaftlichen Kontext, etwa im Hinblick auf Vorstandssitzungen, Aktionärs- oder Belegschaftsversammlungen. Im Gegensatz zur Gerichtsrede steht nicht eine Beweisführung, sondern die Kommunikation von Informationen im Vordergrund; es findet eine Abwägung von Schaden und Nutzen statt.

Die Lobrede schließlich bildet die Kategorie, die sich am schwächsten abgrenzen lässt beziehungsweise unter der sich zahllose Beispiele von Reden in unterschiedlichsten Kontexten subsumieren lassen. Der Ereignisbezug der Lobrede ist nach Aristoteles auf die Gegenwart gerichtet, es geht dabei um den Genuss der Zuhörerschaft.

Zusammenfassend lässt sich die Dreiteilung der Redegattungen nach Aristoteles folgendermaßen darstellen:

Redegattung Bedeutung Gegenstand Zweck Publikum
Genus iudiciale Gerichtsrede Vergangenheit Beweisführung z. B. Gericht
Genus deliberativum Beratungsrede Zukunft Information z. B. Parlament
Genus demonstrativum Lobrede Gegenwart Genuss Potenziell alle Menschen

Kritik durch die Römer

Augenfällig ist jedoch, dass die Abgrenzung nicht ganz trennscharf ist. Dies wurde bereits in der Antike bemängelt, insbesondere durch die römischen Gelehrten Cicero und Quintilian, die sich ebenfalls mit der Rhetorik und unterschiedlichen Redegattungen befassten.

In ihrem rhetorischen Aufbau folgen alle Redeformen nach Quintilian in etwa demselben viergliedrigen Schema (partes orationis):

  • Exordium: Redeanfang
  • Narratio: Erzählung
  • Argumentatio: Beweisführung
  • Peroratio: Redeschluss

Die Kunst des Übergangs zwischen den verschiedenen Redeteilen benennt Quintilian als transitus oder transgressiones – gerade hier liegt für Redenschreiber eine besondere Herausforderung, denn es sind oftmals gerade die eleganten (oder eben weniger eleganten) Übergänge zwischen den verschiedenen Elementen einer Rede, die diese für die Zuhörer entweder „wie aus einem Guss“ oder aber zerpflückt und wenig zusammenhängend erscheinen lassen.

Beweise in der Gerichtsrede richtig in Szene setzen, mit Beweisen in der Rede überzeugen

Beweise dem Gericht in einer Gerichtsrede vortragen ist sehr wichtig, dass muss aber gut vorbereitet sein, damit diese überzeugen © mikeledray – Shutterstock

Trotz ihres oftmals ähnlichen Grundschemas setzen die unterschiedlichen Redegattungen nach Aristoteles jedoch verschiedene Schwerpunkte. Gerade bei der Gerichtsrede steht die Beweisführung klar im Vordergrund. Sie soll einerseits den Sachverhalt, das vergangene Geschehen, den Gegenstand der Anklage verdeutlichen und andererseits hinführen auf die Konsequenzen, die der Beschuldigte dafür zu tragen hat, was in Schuldspruch und Urteilsbemessung Ausdruck findet.

Moderne Forschung rezipiert Aristoteles

Obgleich an der aristotelischen Dreiteilung der Redegattungen aus genannten Gründen Kritik geübt wurde – insbesondere hinsichtlich der wenig trennscharf abgegrenzten Lobrede –, greift auch die moderne Forschung auf vergleichbare Formen der Unterteilung zurück, nicht zuletzt auch mit Hinweis auf die historischen Ursprünge.

So differenziert etwa Regina Podlewski ebenfalls drei Ausprägungen der Rhetorik:

  • Juristische Rhetorik
  • Kommunikative Rhetorik
  • Ästhetische Rhetorik

Dabei definiert die Wissenschaftlerin die juristische Rhetorik als vor allem problemorientiert, die kommunikative Rhetorik hingegen als informationsorientiert. Insgesamt erscheint die Untergliederung stark angelehnt an die Rhetorikkonzepte des Aristoteles.

Gert Ueding: Das Historische Wörterbuch der Rhetorik

Trotz ihrer historischen Verwurzelung und ihrer herausragenden Bedeutung für die politische, juristische, unternehmerische oder sonstige Überzeugungsarbeit hat es die Rhetorik bislang kaum als eigenständige Disziplin in die akademischen Sphären geschafft. Sie findet sich am Rande untergebracht in den Geistes- und Gesellschaftswissenschaften wie Geschichts- oder Politikwissenschaft sowie Philosophie, aber auch in den Sprachwissenschaften. Allerdings wird die Rhetorik in den genannten Disziplinen überwiegend eher in der Theorie behandelt.

Rhetorik als Schnittstelle zwischen akademischer Wissenschaft einerseits und praktischer Anwendung andererseits wird hingegen selten wahrgenommen. Ein prominentes Beispiel dafür, dass es auch anders geht, bildet die Eberhard Karls Universität Tübingen. Sie unterhält den bislang deutschlandweit einzigen Lehrstuhl für Rhetorik, an dem zunächst Walter Jens und später Gert Ueding lehrten.

Ueding, ursprünglich mit Germanistik, Philosophie und Kunstgeschichte befasst, initiierte im Rahmen seiner Tätigkeit an der Universität Tübingen das „Historische Wörterbuch der Rhetorik“, an dessen Entstehung zahlreiche Wissenschaftler mitwirkten. Die zehnbändige Enzyklopädie bildet das bislang umfassendste Rhetorik-Lexikon unserer Zeit und enthält rund 1.500 einzelne Artikel.

Wer als Redner überzeugen will, findet hier sicherlich den einen oder anderen hilfreichen Eintrag.

Redaktion redenwelt.de

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