Die 7 wichtigsten Situationen, in denen es auf eine korrekte protokollarische Rangfolge ankommt
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1. Begrüßung zur Eröffnung von Veranstaltungen/Vorspann einer Ansprache
Ob bei Empfängen, Festakten, Ausstellungen oder Produktpräsentationen – stets wird eine kleine Schar von Gästen ausgewählt, die zu Beginn vom Gastgeber namentlich begrüßt wird. Kein leichtes Unterfangen, wenn man bedenkt, dass die meisten gern unter den Auserwählten sein möchten.
Daher: Beschränken Sie sich nur auf die über allen Zweifeln erhabene Prominenz oder allenfalls noch auf Gäste, die jenseits aller offiziellen Rangordnungen angesiedelt sind, wie Künstler, Schriftsteller, Wissenschaftler, Familienangehörige, Pressevertreter.
2. Rangfolge bei Reden: Wer spricht zuerst?
Immer wieder taucht bei Veranstaltungen, zu denen mehrere Redner eingeladen sind, die bange Frage auf: Wer spricht zuerst? Kaum eine andere Frage löst auch unter Protokollfachleuten immer wieder Verlegenheit aus. Vor allem die Entscheidung, an welche Stelle der Rednerfolge der Hauptredner gesetzt werden soll, ist oft heftig umstritten. In der Praxis wird bei der Festlegung der Rednerfolge meist zwischen zwei Varianten gewählt:
- Protokollarisch fallende Rangfolge der Redner
Das heißt, der ranghöchste Redner tritt zu Beginn auf – meist nach einer kurz gehaltenen Begrüßung durch den Gastgeber – und der Redner mit dem protokollarisch niedrigsten Rang zum Schluss. - Protokollarisch steigende Rangfolge der Redner
Das heißt, der ranghöchste Redner hat seinen Auftritt am Schluss, alle anderen davor. Spannender und dramaturgisch geschickter ist auf den ersten Blick die steigende Reihenfolge, weil die Spannung der Gäste bis zum Hauptredner erhalten bleibt. Tritt dagegen der prominenteste Redner zu Beginn auf, ist danach die Luft erst einmal heraus. Im deutschen Protokoll wird die Rangfolge je nach Anlass flexibel gehandhabt, im französischen Zeremoniell wird es als unhöflich angesehen, nach dem ranghöchsten Redner noch einmal das Wort zu ergreifen.
| Praxis-Tipp für Veranstalter: Weisen Sie den Rednern feste Redezeiten zu • Begrüßung (immer unter fünf Minuten) |
3. Begrüßung per Händedruck innerhalb einer kleineren Gruppe
Auch bei der Begrüßung im kleinen Kreis sind Ihre Kenntnisse über die protokollgerechte Rangfolge von großem Vorteil. Protokollarisch hochstehende Persönlichkeiten haben ein feines Gespür für einen korrekten und souveränen Begrüßungsablauf.
Es wirkt peinlich, wenn jemand jenseits aller protokollarischen Höflichkeit die Umstehenden wie Kraut und Rüben begrüßt. Allerdings gibt es Grenzen der Überschaubarkeit von Gruppen. Meist muss bei der Begrüßung per Handschlag rasch gehandelt werden. Keiner kann sich vorher schnell einmal eine Skizze über die Rangfolge der zu Begrüßenden anfertigen.
| Praxis-Tipp: Bei größeren Gruppen auf den Handschlag verzichten Eine Gruppe von vier bis sechs Personen gilt als überschaubar. Darüber wird es unübersichtlich, das ist auch den meisten bewusst. Daher wird vielfach dann auf den Handschlag verzichtet. Eine kurze Verbeugung mit einem Gruß ist ein allgemein akzeptierter Ersatz. Falls Sie es sich nicht nehmen lassen möchten, auch eine größere Anzahl von Umstehenden zu begrüßen: Gehen Sie exakt der Reihe nach von links nach rechts oder umgekehrt vor. |
4. Sitzordnung bei Veranstaltungen mit parlamentarischer Bestuhlung
Bei dieser Sitzordnung werden die Stuhlreihen um Tischreihen ergänzt. Dies betrifft zum Beispiel Fachkonferenzen und -tagungen, Tagungen von Parteien, Gewerkschaften und Verbänden. Die Zahl der Teilnehmer, die Sie bei einer Veranstaltung dieser Art in eine protokollarische Rangfolge bringen müssen, hält sich sehr in Grenzen.
VIPs sitzen in der 1. Reihe
Die prominentesten oder ranghöchsten Teilnehmer sind oft nur auf die ersten beiden Reihen beschränkt oder nehmen an separaten Tischen auf dem Podium Platz. Platzieren Sie Namensschilder, um diese Plätze für Ihre VIPs zu reservieren.
Die überwiegende Zahl der Plätze im Plenum wird meist nach anderen als protokollarischen Gesichtspunkten besetzt, zum Beispiel nach Berufsgruppen (Presse, Diplomaten, Beobachter).
5. Sitzordnung bei Veranstaltungen mit Theaterbestuhlung
Bei solchen großen Veranstaltungen ist für Sie als Protokollverantwortlichen viel Arbeit angesagt. Meist ist die Gästezahl relativ hoch, die gewählten Veranstaltungsräume haben Saalcharakter. Teilnehmerzahlen zwischen 500 und 2.000 Personen sind keine Seltenheit.
Als Beispiele für solche Veranstaltungen sind Festakte für Jubiläen und Preisverleihungen, Vortragsveranstaltungen, Vollversammlungen von Vereinen und Verbänden, Aktionärshauptversammlungen sowie Staatsakte zu nennen.
Platzieren Sie in den ersten Reihen namentlich
Da die Stuhlreihen in den Sälen oft sehr lang sind – häufig umfassen sie 30 Plätze und mehr –, bietet es sich an, zumindest in den ersten drei bis fünf Reihen namentlich zu platzieren, um alle VIPs zu berücksichtigen. Ein weiterer Vorteil bei der namentlichen Platzierung ist, dass mittendrin keine Plätze leer bleiben. Das bedeutet, Sie müssen immerhin bis zu 150 Personen in eine möglichst plausible protokollarische Rangfolge bringen, um sie korrekt platzieren zu können. Dies gehört allerdings schon zu den absoluten Ernstfällen des Protokolls und kommt nicht alle Tage vor. Aber Sie sollten zumindest gut vorbereitet sein.
Beginnen Sie daher mit Ihren Vorüberlegungen zur protokollarischen Rangfolgebildung bereits, wenn Sie die ersten Zusagen der Gäste erhalten. Sie brauchen einen ungleich längeren Vorlauf als bei anderen Veranstaltungen. Hinzu kommt, dass Sie Ihre Rangfolgeüberlegungen und -entscheidungen bei Großveranstaltungen oftmals mit verschiedenen– durch hochrangige Gäste vertretenen– Unternehmen, Behörden und Institutionen abstimmen müssen.
6. Tisch- und Sitzordnung bei Festveranstaltungen, zum Beispiel bei Bällen
Wer jemals einen Ball organisiert hat, weiß, wie kompliziert die Verteilung der Gäste an den Tischen ist – wobei Sie es einfacher haben, wenn Sie sich insgesamt für runde Tische entscheiden.
Die ranggerechte Platzierung wird damit sehr viel leichter als bei rechteckigen Tischen. Am runden Tisch ist im Vergleich zum rechteckigen Tisch jeder Platz protokollarisch gleichwertig. Dennoch– Sie werden nicht ganz ohne protokollarische Rangordnung auskommen.
Formieren Sie ein oder zwei Ehrentische
In der Praxis hat es sich bewährt, ein oder zwei Tische mit den ranghöchsten Gästen zu bestücken und an den übrigen Tischen jeweils weitere Prominente mit weniger Prominenten zu mischen. Da es in der langen Ballnacht viel Zeit für Gespräche an den Tischen gibt, brauchen Sie jede Menge Fingerspitzengefühl, um sowohl Rang als auch Unterhaltungstalent Ihrer Gäste an jedem Tisch zu einer guten Mischung zu komponieren.
Ziel: Gute Unterhaltung
Am einfachsten platzieren Sie an jedem Tisch einen „Kopf“ (Gastgeber, Mitgastgeber, prominente Person) und ordnen ihm dann weitere Persönlichkeiten zu, die ähnliche Interessen haben, sodass sich schnell interessante Gespräche ergeben.
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7. Rangordnung im Auto
Kaum zu glauben, aber wahr: Auch im Auto wird bei offiziellen Anlässen die protokollarische Rangfolge beachtet. Dem Ranghöchsten gebührt der hintere rechte Sitz, danach folgt der Sitz hinten links. Das wär’s dann im Fond der offiziellen Karosse. Setzen Sie niemals drei Gäste auf die Rückbank. Dies gilt als unverzeihlicher Fauxpas.
Der Sitz vorn rechts schließlich ist dem dritten Gast in der Rangfolge vorbehalten.
Wenn der Gastgeber den Wagen steuert
Diese Rangfolge im Auto gilt allerdings nur, wenn der Wagen von einem dienstbaren Chauffeur gesteuert wird. Sitzt der Gastgeber selbst am Steuer, steht dem Ranghöchsten der Beifahrersitz neben dem Gastgeber zu. Dann folgen die Sitze hinten rechts und hinten links.
6 Kriterien, die Ihnen bei der Aufstellung einer Rangfolge helfen
Bei der Bildung einer protokollarischen Rangfolge werden außer den Hauptkriterien des beruflichen Ranges oder Status weitere Ordnungskriterien einbezogen. Im Wesentlichen sind dies in der Protokollpraxis sechs Ordnungsgrundsätze. Sie sollen Ihnen helfen –, vor allem bei Ranggleichheit– die richtige Entscheidung bei der Rangfolgebildung zu treffen. Und sie sind auch hilfreich, wenn sich keine protokollarische Rangfolge
aufzählen lässt: bei Künstlern, Familienangehörigen, Wissenschaftlern.
-
Ausländer gleichen Ranges vor Inländern: Dieser Grundsatz besagt nichts anderes, als dass beim direkten Vergleich von Ranggleichen der Ausländer vor dem Inländer eingestuft wird. Dies soll Gastfreundschaft und Höflichkeit gegenüber dem Gast aus dem Ausland zum Ausdruck bringen.
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Mandatsträger vor Amtsträgern oder gewählt vor ernannt: Diese Empfehlung folgt unserem Verfassungsgrundsatz „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“ (Art. 20 Grundgesetz). Protokollarisch werden daher Repräsentanten der Legislative grundsätzlich höher eingestuft als Vertreter der Exekutive und der Judikative. Die Anwendung dieses Ordnungsgrundsatzes stößt allerdings in der Protokollpraxis auch auf Grenzen.
| Beispiele: Der (gewählte) Bürgermeister oder die Bürgermeisterin einer kleinen Kommune mit beispielsweise 2.500 Seelen wird im Allgemeinen kaum vor einem (ernannten) Staatssekretär oder einer Staatssekretärin aus einem Bundesministerium eingestuft. Anders sieht es schon aus, wenn sich Frau/Herr Staatssekretär(in) mit dem Oberbürgermeister oder der Oberbürgermeisterin einer Großstadt messen lassen muss. Auch Abgeordnete der Landesparlamente und des Deutschen Bundestages haben als gewählte Volksvertreter einen protokollarischen Rangfolge meist höher eingestuft als das Gros der Beamtenschaft. |
- Damen vor Herren: Unsere allgemeine Höflichkeit und Ritterlichkeit gegenüber der Damenwelt wird sehr konkret auch im Protokoll berücksichtigt. Sind ein Herr und eine Dame ranggleich, wird der Dame in der protokollarischen Rangfolge die Vorfahrt eingeräumt. Dieses Verfahren hat auch bei den statusbewusstesten Herren bisher so gut wie keinen Widerspruch hervorgerufen. Dieses Ordnungsprinzip der „Vorfahrt“ gilt allerdings nicht für Ehefrauen oder Lebenspartnerinnen der protokollarisch „zurückgesetzten“ Herren. Lebenspartnerinnen (oder Lebenspartner) werden immer dem Rang ihres Partners zugeordnet.
- Alter vor Jugend: Achtung und Respekt vor der Lebensleistung der Älteren in der Gesellschaft werden auch in das protokollarische Handeln einbezogen. Vor allem bei Ranggleichheit wird der ältere Gast vorgezogen.Dies gilt nicht nur für das Lebensalter, sondern auch für das Dienstalter. Dies wirft regelmäßig kritische Fragen bei den betroffenen jüngeren Gästen hervor. Dennoch: Bleiben Sie als Protokollverantwortlicher hart und verteidigen Sie Ihre Werteordnung.
- Fremde vor Vertrauten: Lassen Sie Ihren Gästen aus anderen Firmen oder Behörden bei Ranggleichheit den Vortritt in der Rangfolge vor den Angehörigen des eigenen Unternehmens oder der eigenen Behörde. Ihre eigenen Mitarbeiter gelten als Mitgastgeber. Dies ist nicht nur eine formale protokollarische Geste, sondern ein willkommener Beitrag zu positiver Stimmung und Kommunikation.
- Enge vor entfernter Beziehung zum Veranstaltungsanlass: Vor allem bei runden Geburtstagen, Firmenjubiläen oder Preisverleihungen, aber auch bei Traueranlässen sollten Sie diesem Ordnungskriterium besondere Aufmerksamkeit widmen. Bei einem Firmenjubiläum beispielsweise wird dem Vorsitzenden des Personalrats ein ungleich höherer protokollarischer Rang eingeräumt, als er dies unter normalen Umständen erwarten darf. Oder: Bei einem betagten Jubilar wird man seinen langjährigen Weggefährten höhere protokollarische Bedeutung bei der Platzierung beimessen, als es ihrem beruflichen Status unter üblichen Bedingungen entspricht. Arbeiten Sie auf diesem Feld mit viel Einfühlungsvermögen, sowohl mit Rücksicht auf die herauszuhebenden Persönlichkeiten als auch mit Blick auf die Gesamtheit der Gäste. Berücksichtigen Sie diese Ausnahmen:
- Der wichtigste Ehrengast: Gibt es eine Person, deretwegen Sie eingeladen haben, ist sie an diesem Abend die wichtigste, zum Beispiel der Jubilar, der Künstler bei der Ausstellungseröffnung, der Ordensträger bei der Verleihung des Bundesverdienstkreuzes. In solchen Fällen rangiert diese Persönlichkeit vor allen anderen Ehrengästen.
- Der erste Bürger der Stadt: Eine besondere Stellung nimmt auch die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister (Bürgermeister/-in, Landrat/Landrätin) ein. Befindet sich der erste Bürger/die erste Bürgerin Ihrer Gemeinde unter den Ehrengästen, wird diese Persönlichkeit zuerst begrüßt.
Achtung: Der (Ober-)Bürgermeister wird NICHT als Erster genannt, wenn ein hochrangiger ausländischer Gast (zum Beispiel ein Botschafter) anwesend ist.
In diesem Fall rutscht er in der Rangfolge auf die zweite Stelle.
Schwierige Rangfolgen
Probleme der Rangfolge tauchen immer auf, wenn an einer Veranstaltung Persönlichkeiten aus unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereichen teilnehmen, die eigentlich wegen ihrer verschiedenen Berufe, Lebensleistungen oder sozialen Stellungen nicht vergleichbar sind.
Wer ist ranghöher: der Oberbürgermeister, der Landesminister, der Vorstandsvorsitzende von VW, der DBG-Vorsitzende, der Kardinal oder Thomas Gottschalk?
Es wäre schön, wenn es dazu eine Liste gäbe, in der man dann unter Nr. 41 den Ministerpräsidenten und unter Nr. 386 Franz Beckenbauer finden würde – aber die gibt es nicht. Und die wird sicher auch nie erstellt werden, weil niemand objektive Maßstäbe dafür festlegen kann.
Sie müssen also selbst Kriterien festlegen, nach denen Sie eine gewisse Ordnung in Ihren Gästekreis bekommen.
Am einfachsten ist es,
● die Gäste nach Berufsgruppen zu sortieren
● und dann innerhalb der Berufsgruppen eine
Rangordnung herzustellen.
Legen Sie zuerst die Gruppenspitzenreiter, dann die jeweiligen Zweitplatzierten und so weiter fest.
Für die Organe des Bundes gibt es zwei interne Ordnungsmodelle. Für die nichtstaatlichen Vertreter sind folgende Kriterien denkbar.
Bei Wirtschaftlern:
● Alter und Umsatz des Unternehmens
● Anzahl der Beschäftigten
● Lebensalter und öffentliches Ansehen des Vorstandsvorsitzenden
Bei Wissenschaftlern:
● internationale Anerkennung, zum Beispiel Träger eines Nobelpreises
● Mitglied in wissenschaftlichen oder gesellschaftlichen Gremien
● bedeutende Veröffentlichungen
● Leiter einer bedeutenden Wissenschaftseinrichtung
Bei Journalisten:
● Auflagenhöhe und Ansehen der Zeitung
● Größe des Sendebereiches und Bedeutung der Rundfunk- oder FS-Anstalt
● erhaltene Medienpreise
● persönliches Ansehen in der Öffentlichkeit
● Lebensalter
Bei Künstlern:
● internationale Bedeutung
● erhaltene Preise: Literaturnobelpreis, Film-Oscar, Musikpreise
● große Ausstellungen
● persönliche Popularität
Fingerspitzengefühl ist immer gefragt, wenn VIPs unterschiedlicher Bereiche anwesend sind. Ob ein berühmter Sportler wichtiger ist als ein berühmter Wissenschaftler, kann nicht abschließend und endgültig gesagt werden. Rahmen, Anlass, Beziehungen und Gästekreis spielen bei der Entscheidungsfindung eine große Rolle. Wichtig ist, dass Ihre Vorgehensweise bei der Erstellung der Rangfolge nachvollziehbar ist, falls ein Gast sich einmal beschweren sollte.
| Experten-Tipp von Horst Arnold: (Ehemaliger Protokollchef des Bundespräsidenten 1974 bis 2001, Gutachter von „Der große Knigge“) Fragen Sie sich, wer beleidigt sein könnte Mich haben die Bundespräsidenten bei der Vorlage der fertigen Sitzordnung immer zuerst gefragt: „Wer könnte beleidigt sein?“. Unterrichten Sie den Hauptgastgeber/Ihren Chef über das System der Platzierung und vor allem über die Fälle, die Sie nicht optimal regeln konnten. Der Gastgeber erfährt als Erster von den Beschwerden und kann dann angemessen reagieren. Oder noch besser: Er kann durch andere Gesten (zum Beispiel separates Gespräch beim Aperitif) Verärgerung und Verdruss vermeiden oder zumindest abschwächen. |
Brisant und unvollendet: Die staatliche protokollarische Rangfolge
Es gab viele Versuche, dem Protokoll in Staat und Wirtschaft eine verbindliche Entscheidungshilfe für die protokollarische Rangfolgebildung an die Hand zu geben.
Die Versuche sind allesamt Versuche geblieben. Zu vielfältig und umstritten ist das Gefüge von Rang und Status in unserer Gesellschaft, um in ein dauerhaftes Schema gepresst zu werden. Dennoch sollen hier zwei Versuche vorgestellt werden, um dem in dieser Hinsicht nach wie vor bedauernswerten Protokoll-Manager eine gewisse Hilfestellung für seine verantwortungsvolle Tätigkeit zu bieten.
1. Versuch: Numerische Individual-Rangfolge
Diese Liste ist ein Versuch, eine Reihe von protokollarisch bedeutenden Persönlichkeiten in eine numerische Rangfolge zu bringen. Sie ist unvollendet, in ständiger Diskussion und im ständigen Wandel. Bitte wenden Sie die numerische Individual-Rangfolge daher nicht wie ein Backrezept an: Anlass, Situation und Gästekreis müssen stets mit berücksichtigt werden, um gute Entscheidungen zu treffen.
Risiken der Individual-Rangfolge
- Starre Schwarz-Weiß-Festlegung, mögliche Gleichrangigkeiten werden nicht berücksichtigt.
- Viele Positionsentscheidungen sind schwer nachvollziehbar, insbesondere bei Persönlichkeiten, deren Bedeutung und Status nur schwer vergleichbar sind, zum Beispiel Vorstandsvorsitzende großer Unternehmen, Wissenschaftler, Künstler, internationale Sportgrößen.
- Es besteht die Gefahr endloser – auch schriftlicher – Auseinandersetzungen zwischen Protokoll und betroffenen Gästen über die Berechtigung oder Nichtberechtigung der eigenen Platzziffer gegenüber denen der anderen.
Tipp: Aus diesen Gründen ist es empfehlenswert statt der Individual-Rangfolge die Gruppen-Rangfolge zu wählen.
2. Versuch: Gruppen-Rangfolge
Die Gruppen-Rangfolge ermöglicht eine flexiblere Handhabung der protokollarischen Rangfolge. Die protokollarisch bedeutenden Persönlichkeiten werden in mehrere Gruppen aufgeteilt. Für die Praxis bedeutet das: Vertreter der Gruppe A sind immer höher einzustufen als die der Gruppe B, Vertreter der Gruppe B höher als die der Gruppe C.
Denken Sie innerhalb dieser Gruppen, trennen Sie nicht willkürlich. Positionieren Sie zum Beispiel Vertreter der Gruppe A und B in der ersten Reihe (entfernen Sie Stühle oder lassen Sie welche frei) und die der Gruppe C und D in der zweiten Reihe. So behandeln Sie die Gäste innerhalb einer Gruppe gleichrangig.
Vorteile der Gruppen-Rangfolge
- Flexible Zuordnung innerhalb von Gruppen, kein starres, unbewegliches Schema
- Gäste werden nicht mit Rangziffern konfrontiert, dadurch wird das Angriffs- und Streitpotenzial abgemildert.
- Der Organisator/Protokoll-Manager verringert den Rechtfertigungsdruck.
- Mehr Spielraum für Kreativität bei der Rangfolgebildung (Wer passt innerhalb einer Gruppe zu wem?)
Allerdings ist der Zeitaufwand bei dieser Methodein der protokollarischen Praxis größer. Kalkulieren Sie einen höheren Zeitaufwand ein.
Protokollarische Rangfolge: Gruppenliste
Im Vergleich zur numerischen Individual-Rangfolge (zum Beispiel Positionen 1 bis 64) geht man auf der Grundlage der nachfolgenden protokollarischen Gruppen-Rangfolge von der abwechselnden Platzierung aus (innerhalb der Platzgruppen B, C und D). Das heißt: Sie können innerhalb einer Platzgruppe eine Persönlichkeit, die einen engen Bezug zu Ihrer Veranstaltung hat, als Erste platzieren.
Gruppe A (in dieser Gruppe gilt die Individual-Reihenfolge)
- der Bundespräsident
- der Ehrengast (zum Beispiel auch Veranstalter oder Hausherr oder Festredner)
- der Präsident des Deutschen Bundestages
- der Bundeskanzler
- der Präsident des Bundesrats
- der Präsident des Bundesverfassungsgerichts
- der ehemalige Amtsinhaber der Verfassungsorgane
- Staatsgäste aus anderen Ländern werden entsprechend dem Rang der ihnen vergleichbaren deutschen Amtsinhaber platziert.
- der Präsident des Rats der Europäischen Union
- der Generalsekretär der Vereinten Nationen
- der Präsident der Europäischen Kommission
- der Präsident des Europäischen Parlaments
- der Generalsekretär der NATO
- der Präsident des Gerichtshofes der Europäischen Union
- der Doyen und die Chefs der Diplomatischen Missionen
Gruppe B
- die Mitglieder der Bundesregierung (in der amtlichen Reihenfolge der Ressorts)
- die Regierungschefs der Bundesländer (nach der Dauer ihrer Amtszeit)
- die Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz und des Rats der Evangelischen Kirche in Deutschland, der Vorsitzende des Direktoriums des Zentralrats der Juden in Deutschland
- die Kardinäle, die Patriarchen
- die Mitglieder der Europäischen Kommission
- der Generalsekretär des Europarats
- der Vorsitzende der stärksten Fraktion der Opposition im Deutschen Bundestag
- die Vorsitzenden/Sprecher der im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien (in der Reihenfolge des Stimmenanteils bei der letzten Wahl zum Deutschen Bundestag)
- die Vorsitzenden/Sprecher der Fraktionen des Deutschen Bundestages (in der Reihenfolge der Stärke der Fraktionen)
- die Vizepräsidenten des Deutschen Bundestages
- der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts
- die Präsidenten der Landtage/Bürgerschaften
- die Vizepräsidenten des Europäischen Parlaments
- die Erzbischöfe, die Landesbischöfe, die Bischöfe, die Landessuperintendenten, die Landesrabbiner
Gruppe C
- die stellvertretenden Vorsitzenden der Fraktionen des Deutschen Bundestages (in der Reihenfolge
der Stärke der Fraktionen), die Vorsitzenden der Ausschüsse des Deutschen Bundestages (in der amtlichen Reihenfolge der Ausschüsse), die stellvertretenden Vorsitzenden der im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien sowie die ehemaligen Mitglieder der Bundesregierung und die ehemaligen Regierungschefs der Bundesländer - die Mitglieder des Deutschen Bundestages
- die Mitglieder der Landesregierungen
- der oberste Repräsentant der gastgebenden Gemeinde
- die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts
- die Mitglieder des Europäischen Parlaments
- die Fraktionsvorsitzenden und die Landesvorsitzenden der in den Landtagen/Bürgerschaften vertretenen Parteien, die Vizepräsidenten der Landtage/Bürgerschaften
- die höchsten Repräsentanten der kommunalen Spitzenverbände
- die Staatsminister des Bundes, die parlamentarischen Staatssekretäre, die Staatssekretäre des Bundes
- die deutschen Botschafter im Ausland, die Geschäftsträger des Diplomatischen Korps in der Bundesrepublik Deutschland (Bei Anlässen zu Ehren eines anderen Staatsoberhauptes, Regierungsmitglieds, Parlamentspräsidenten oder Botschafters rangiert der im Herkunftsstaat des Ehrengastes akkreditierte Leiter der Vertretung der Bundesrepublik Deutschland ohne Rücksicht auf die Zugehörigkeit zu einer Besoldungsstufe unmittelbar nach dem Staatssekretär des Auswärtigen Amts.)
- die Bevollmächtigten der Länder beim Bund (Bei Veranstaltungen mit gesamtstaatlichem Charakter.)
- die Präsidenten der obersten Gerichtshöfe des Bundes
- der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages, der Generalinspekteur der Bundeswehr
- der Präsident der Deutschen Bundesbank, der Präsident des Bundesrechnungshofes
- die Präsidenten der Verfassungsgerichte der Länder (Rangieren in ihrem Land bei Veranstaltungen im nicht bundeseigenen Haus vor den nicht herausgehobenen Mitgliedern des Deutschen Bundestages.)
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